Donnerstag, 6. März 2014

Erzpriester Vsevolod Tschaplin ruft zum öffentlichen Bekenntnis des Kreuzes auf


Das Haupt der Synodalabteilung für die Wechselbeziehung der Kirche und der Gesellschaft, Vsevolod Tschaplin rief die Orthodoxen zum tapferen Zeugnis ihres Glaubens auf.
„Wir haben ohne jegliche Scheue dort das Kreuzzeichen zu verrichten, wo es uns gefällt, und dort Kreuze anzubringen, wo wir leben und arbeiten“, - erklärt der Priester. Darüber schrieb er in einem Artikel, der in der Aprilausgabe der orthodoxen Zeitung «Русь державная» veröffentlicht worden ist, berichtet das Portal «Интерфакс-Религия».
Der Vertreter der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) betonte, dass «wir uns nicht fürchten sollen, Christen zu sein».
«Fürchten wir uns nicht darüber zu sprechen, dass unsere Gesellschaft eine moralische Erneuerung braucht, wenn man so will, sogar eine moralische Revolution. 
Sie zu realisieren wäre mittels eigener Kraft unmöglich, allein durch die Kraft des Kreuzes und durch die Kraft der Göttlichen Gnade kann dies geschehen. Und wir sind verpflichtet diesen Schritt anzugehen, wenn die Zukunft unseres Volkes uns nicht gleichgültig ist», - sagte Vsevolod Tschaplin.
Er erinnerte daran, dass vor kurzem eine lange Debatte im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall „Lautsi gegen Italien“ beendet worden ist, in welchem faktisch die Frage gestellt wurde: sollen oder sollen nicht die Kruzifixe in den staatlichen Bildungseinrichtungen der Mitgliederstaaten der EU angebracht sein.
Der Priester verwies auf die Tatsache, dass das internationale Recht heute zuweilen nicht wie eine Reihe von Normen verstanden wird, die von den Regierungen verschiedener Länder angenommen und durch ihre Parlamente ratifiziert worden ist, sondern wie gerichtliche Präzedenzfälle, die dem anglo-amerikanischen Rechtssystemen eigen sind. Deshalb wird versucht die Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs so zu präsentieren, als ob diese „ein unveränderliches Gesetz wäre, das für alle Mitgliedsstaaten der EU bindend ist“.
„Aus dieser Erkenntnis heraus haben viele Christen des Westens begonnen, mit der Unterstützung einiger orthodoxer Länder, einschließlich Russland, die Entscheidungen des EGMR anzuprangern, die faktisch das Anbringen der Kruzifixe in Italienischen Schulen verbot. In einem neuen Verfahren wurde jedoch festgestellt, dass „keine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht und Bildung) der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) vorlag“ [Quelle: http://www.echr.coe.int/], und die Klage Lautsis abgelehnt. Ein ähnlicher Sieg wurde in Peru erreicht, wo das Verfassungsgericht das Vorhandensein der Kruzifixe in den Gerichtssälen genehmigte“, - besagt der Artikel.
Auf diese Weise, schließt der Verfasser des Artikels ab, verlieren die Anhänger der totalen Verbannung der Religion aus der Leben der Gesellschaft – Argumente, sowohl rechtliche, als auch allgemein philosophische“, - doch „der Kampf hört nicht auf und er wird nicht aufhören“.

religio.ru

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