Sonntag, 16. März 2014

Frau und geistliches Amt - 1 Kor.14,1-40 - Vater Johannes Nothhaas


Bei diesem Kapitel des 1.Korintherbriefes ist zu seinem Verständnis ganz wesentlich seine Einordnung in den Zusammenhang. Paulus behandelt in den Kapiteln 11 - 14 die Probleme des Gottesdienstes in Korinth. Das Kapitel 11 spiegelt den Ablauf des christlichen Gottesdienstes wieder. In den Versen 1-16 geht es um die korrekte Durchfuhrung des katechetischen Teils und in den Versen 17-34 des eucharistischen Teils der Liturgie. Hinter der Kopfbedeckungsfrage in der ersten Hälfte steht eine Frage nach der rechten Heilsordnung. Die hierarchische Formel in 1. Kor 11,3 ist eine Traditionsformel, d.h. sie ist ein Be­kenntnis und somit eine Aussage von höchstem theologischen Gewicht. - Das 12. Kapitel behandelt die Charismen und deren rechte Zu­ordnung im Bild vom Leib und seinen Glie­dern. Das Bild vom Leib und dem harmoni­schen Zusammenspiel der Organe und Körper­teile gilt auch für den Leib Christi, die Kirche: „Ihr aber seid der Leib Christi" (1. K 12,27 ).
Die Harmonie beruht auf der göttlichen Ein­setzung der Ämter und Charismen: „Und Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Leh­rer, dann Wundertäter, dann Gaben..."(1K.12,28). Auch hier besteht eine von Gott vorgegebene Ordnung. In Kapitel 13 begegnet uns das andere Element, das neben der Offenbarung Gottes in seinen Einsetzungen den Leib Christi, die Kirche, trägt und zusammenhält: die Liebe. Diese beiden sind es: die Wahrheit der Offenbarungen Gottes und die Liebe, die in der Kirche in aller Ausgewogenheit wie zwei Waagschalen im Gleichgewicht sein müssen. Nicht umsonst werden Glaube und Hoffnung, die Inhalte des christlichen Glaubens im letzten Vers erwähnt. Nur die Liebe zu Gott und zum Nächsten sichert den rechten Gebrauch der Inhalte des Glaubens. Das Hohe Lied der Liebe in diesem Kapitel gilt für die beiden vorhergehenden Kapitel als Handlurigsanweisung und für das nun folgende.

In 1. Kor 14 geht es um die rechte Ordnung von dreierlei Art des Redens:
1.    der Zungenrede
2.    der prophetischen Rede
3.    des Redens der Frauen
Die Zuordnung des Zungenredens und der prophetischen Rede geschieht nach dem Maßstab der Erbauung. Das Zungenreden wird hier dem prophetischen Reden deutlich nachgeordnet:„Wer in Zungen redet, der erbaut sich selbst; wer aber prophetisch redet, der erbaut die Gemeinde" (1. K 14,4 f.). Beide Charismen haben erst volle Geltung in der Gemeinde, wenn sie ausgelegt werden können (1 K. 14,5, 28 - 30), d.h., wenn ihr Verkündigungsgehalt vermittelt werden kann. Damit ist deutlich, dass die Verkündigung des Evangeliums über den Charismen steht, insbesondere im Gottesdienst.
Wenn in 1. K 14,33b - 40 vom Reden und Schweigen der Frauen gehandelt wird, und die Kapiteln 11-14 den rechten Ablauf des Gottesdienstes zum Thema haben, ist es schwer vorstellbar, dass Paulus an dieser Stelle vom störenden Schwätzen der Frauen während des Got­tesdienstes handelt. Warum nur der Frauen? Es ist aus mehreren Gründen viel einleuchtender, dass es sich hier um Verkündigung des Evangeliums durch die Frauen handelt. Paulus ordnet seine Argumente stets in einer Reihenfolge nach ihrem Gewicht: Beispiel: 1 K 9: In den Versen 5, 7, 8, 14 geht die Argumentation von den leichteren zu den gewichtigeren Argumenten Beispiel l. K 11,2-16. Hier geht die Argumentation vom stärksten zu den leichteren Argumente über. Glaubenstradition, Schöpfungsordnung, grie­chische Naturlehre, Gewohnheit der Gemeinden.

So erscheint es auch hier sinnvoll, eine Stei­gerung des Gewichtes in den drei Arten zu reden anzunehmen: vom Zungenreden über das prophetische Reden zur Verkündi­gungsrede. Diese soll nicht von Frauen ausgeführt werden. Die Begründung für dieses Verbot ist wiederum vierfach gestaffelt:
1.    Gewohnheit in den Gemeinden (V 33),
2.    nach dem Gesetz (V 34 ),
3.    Schicklichkeit (V35 ),
4.    Gebot des Herrn
Diese nach Gewicht geordnete Argumentenkette entspricht der paulinischen Rhetorik und seinem theologischen Ziel, das er schon in 1 K 11,3, in der „Haupf-Struktur formuliert hat. In dieser Bekenntnisformel ist schon das Verkündigungsverbot für Frauen vorgegeben. Soweit der formale Aufbau von 1 K 14,1 - 40.

Es gibt in der Auslegung des Neuen Testaments zwei Haupteinwände gegen die Aussage von 1K 14,34, dass die Frauen vom Verkündigungsamt ausgeschlossen sind.
1. Die Verse 34f. seien nicht von Paulus, sondern ein späterer Zusatz, der in den Text dieses Kapitels eingefügt worden sei.
2. Das Verkündigungsverbot für die Frauen sei eine zeitbedingte patriarchalische Ordnungsvorstellung, die heute keine Gültigkeit mehr haben könne.

Der erste Einwand scheitert allein schon daran, dass die Mehrzahl der alten Handschriften den Text des Korintherbriefes so überliefert hat, wie er uns vorliegt. Es sind nur wenige unbedeutende Textzeugen, die die beiden Verse nach Vers 40 einsetzen und damit einen anderen Sinn ergeben.
Schwerer wiegt der zweite Einwand, der unserer heutigen Denkweise von der Gleich­berechtigung der Frau sehr entgegenkommt und deswegen von vielen angenommen wird. Dazu gehört das Teilargument, Paulus würde sich widersprechen, wenn er im 11. Kapitel den Frauen das Beten und prophetische Reden im Gottesdienst erlaube und hier jetzt ganz zu schweigen gebiete.
Daraufist zu antworten, dass Paulus unterscheidet zwischen dem charismatischen Reden und der offiziellen Verkündigung, die ja den Charismen übergeordnet ist. In l.K 14,34 ff. ist jedoch von der offiziellen Verkündigung im Gottesdienst die Rede. Von diesem Amt schließt Paulus die Frauen aus mit der Begründung aus dem Alten Bund (V 34: Gesetz) und dem) „Gebot des Herrn" (V 37). Wenn dies der Wortlaut der Hl. Schrift ist, wer hat das Recht diese Begründungen aufzuheben?

Die Voraussetzung für den Ausschluss der Frauen aus der gottesdienstlichen Verkündigung in 1. K 14,34 ff. ist die Heilsordnung des Neuen Bundes, wie sie in 1. K 11,3 formuliert ist. Bei dem Bemü­hen um die Emanzipation der Frau in der Liturgie geht es letzten Endes um Machtteilung. Den Gedanken an Macht in diese theologische Argumentation einzubringen ist absurd. Alle Dienste in der Kirche sind zum Dienst an Gott und der Menschheit gegeben. Christus hat bei der Fußwaschung den Jüngern ein Beispiel gegeben. So sollen sie ihr Amt verstehen. Wie abwegig der Gedanke an Machtteilung in diesem Zusammenhang ist, wird deutlich, wenn die Klage der Frauen wegen ihrer Unterdrückung durch die Männer weitergesponnen wird. Wenn die Apostel die gleiche Klage vor Christus bringen und Christus vor Gott.

Alles menschliche Denken an Macht ist fehl am Platz, wenn es um Gottes Heilsordnung geht, mit der er sich uns offenbart und rettet.



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